Sportbefreiung: wer entscheidet und wann ein Attest nötig ist

Sport ist ein Pflichtfach. Befreit wird fast nur aus gesundheitlichen Gründen. Wie das Verfahren aussieht, regelt jedes Bundesland selbst. Für ein paar Tage genügt oft die Entschuldigung der Eltern bei der Sportlehrkraft. Für längere Zeit braucht es ein ärztliches Attest und die Schulleitung. Ab einigen Wochen oder Monaten verlangen mehrere Länder ein amts- oder schulärztliches Gutachten. Die Tabelle unten zeigt die Regel der Länder mit der Vorschrift, aus der sie stammt.

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Was Eltern zur Sportbefreiung wissen sollten

Sport ist Pflichtfach

Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich nach ihren Möglichkeiten am Sportunterricht teil – so formuliert es Niedersachsen. Unsportlichkeit oder Hänseleien sind nach Angaben des nordrhein-westfälischen Schulministeriums kein Grund für eine Befreiung.

Kurz entscheidet die Lehrkraft

Für kurze Befreiungen ist meist die Sportlehrkraft zuständig – in Berlin, Brandenburg, Hessen und Sachsen bis zu vier Wochen, in Bremen bis zu zwei Monaten. Darüber entscheidet die Schulleitung.

Ab wann ein Attest nötig ist

Die Grenzen liegen weit auseinander: Hessen verlangt immer ein Attest, das Saarland ab dem dritten Unterrichtstag, Nordrhein-Westfalen ab mehr als zwei Wochen. Für lange Befreiungen kommt in mehreren Ländern das Gesundheitsamt dazu.

Befreit heißt nicht abwesend

Wer nicht mitturnen kann, bleibt oft trotzdem dabei – für Theorie, Schiedsrichter- oder Helferaufgaben. In Niedersachsen fließen solche Ersatzleistungen in die Sportnote, in Thüringen werden sie in Klasse 9 und 10 bewertet.

So läuft es ab

So beantragen Sie eine Sportbefreiung

Die Schritte sind überall ähnlich, die Fristen stehen in der Tabelle. Je genauer der Antrag sagt, was Ihr Kind kann und was nicht, desto seltener wird aus einer Teilbefreiung eine ganze.

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    Schriftlich beantragen

    Beantragen Sie die Befreiung schriftlich bei der Sportlehrkraft oder, bei längeren Zeiträumen, bei der Schulleitung. Nennen Sie den Zeitraum und den gesundheitlichen Grund in allgemeinen Worten.

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    Attest besorgen, wenn es verlangt wird

    Das Attest sollte den voraussichtlichen Zeitraum nennen und bei einer Teilbefreiung sagen, welche Belastungen ärztlich vertretbar sind – Schleswig-Holstein schreibt beides so vor. Für längere Befreiungen gibt es in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Formblatt.

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    Die Befreiung eng fassen

    Oft geht mehr, als man denkt. Nordrhein-Westfalen will die Befreiung möglichst auf bestimmte Belastungen, Disziplinen oder Übungen begrenzen, Thüringen erlaubt ausdrücklich die Begrenzung auf einzelne Übungen.

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    Anwesenheit und Note klären

    Fragen Sie, ob Ihr Kind trotzdem anwesend sein soll und wie es bewertet wird. In Baden-Württemberg gilt die Anwesenheitspflicht, soweit sie gesundheitlich zumutbar ist; in Hessen soll das Kind dabei sein, wenn der Grund es zulässt.

Im Vergleich

Absprachen mit der Schule digital vs. klassisch

Digital mit SchuleVernetzt
Kurze RückfrageNachricht direkt an die Lehrkräfte der Klasse des eigenen Kindes
Krank für ganze TageKrankmeldung mit Zeitraum und Grund im Elternportal
Informationen zum SchwimmunterrichtElternbrief an die Klasse mit Bestätigung oder Ja/Nein-Antwort
Fehlzeiten im BlickEntschuldigte und unentschuldigte Tage je Kind für die Schule auf einen Blick
Klassisch mit Zettel und Telefon
Kurze RückfrageZettel im Hausaufgabenheft, der vielleicht ankommt
Krank für ganze TageAnruf im Sekretariat und ein Zettel zum Nachreichen
Informationen zum SchwimmunterrichtAbschnitt zum Abtrennen, der oft verloren geht
Fehlzeiten im BlickStrichlisten im Klassenbuch
Im Detail

Sportbefreiung im Detail

Warum Sport ein Pflichtfach bleibt

Sport ist Unterricht wie jedes andere Fach. Entsprechend zurückhaltend behandeln die Länder eine Befreiung. Niedersachsen formuliert die Grundregel so: Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, gemäß ihren Möglichkeiten am Sportunterricht teilzunehmen; eine Befreiung gibt es nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag. Der neue nordrhein-westfälische Erlass vom 17. Juli 2026 sagt, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel an allen Unterrichtsformen aktiv teilnehmen und eine Bewertung auch bei eingeschränkter Teilnahme möglich ist. Das Schulministerium dort stellt klar, dass eine Freistellung in aller Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich ist – vermeintliche Unsportlichkeit, fehlende Erfolgserlebnisse oder Hänseleien sind kein Grund, sondern ein Anlass für ein Gespräch mit der Sportlehrkraft.

Kurz, länger, lang – die Stufen der Länder

Die meisten Länder staffeln nach der Dauer. Nordrhein-Westfalen ist seit Juli 2026 besonders klar: Eine eingeschränkte Teilnahme bis zu zwei Wochen genehmigt die Fachlehrkraft auf eine begründete schriftliche Entschuldigung der Eltern, von zwei bis sechs Wochen nur mit ärztlichem Attest, darüber die Schulleitung auf Grundlage eines qualifizierten Attests. Hessen verlangt immer ein Attest; bis vier Wochen entscheidet die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung. Über drei Monate hinaus braucht es in Hessen ein amtsärztliches Attest, das nach einem Jahr zu erneuern ist. In Sachsen kann die Sportlehrkraft ab einer Woche ein ärztliches Zeugnis verlangen, ab vier Wochen braucht es eine amtsärztliche Bestätigung. Im Saarland ist schon ab mehr als zwei Unterrichtstagen ein ärztliches Zeugnis nötig, über zwei Monate hinaus ein amtsärztliches. Wer die Regel seines Landes sucht, findet sie in der Tabelle unten.

Was im Attest stehen sollte

Ein gutes Attest für den Sportunterricht beantwortet zwei Fragen: Wie lange? Was geht noch? Schleswig-Holstein schreibt genau das vor – die Bescheinigung soll den Zeitraum nennen und bei einer Teilbefreiung die ärztlich vertretbaren Belastungen. Nordrhein-Westfalen verlangt für Befreiungen über sechs Wochen ein qualifiziertes Attest nach einem Muster, Brandenburg ab vier Wochen ein verbindliches Formular, das die Schule bereitstellt. Die Kosten tragen in Brandenburg und Berlin die Eltern; in Brandenburg bieten die Gesundheitsämter die nötigen Untersuchungen und Bescheinigungen kostenfrei an. Im Saarland zahlen die Antragsteller das amtsärztliche Zeugnis selbst. Ist die Beeinträchtigung offensichtlich, etwa ein Gipsarm, kann die Schule in Berlin, Brandenburg und Sachsen auf das Attest verzichten.

Fehlt Ihr Kind ganz, geht es nicht um die Sportbefreiung, sondern um die Krankmeldung – wann dafür ein Attest verlangt werden darf, steht unter Attestpflicht in der Schule.

Für eine kurze Befreiung genügt in Nordrhein-Westfalen bis zu zwei Wochen eine begründete schriftliche Entschuldigung der Eltern; einen Text dafür erzeugt die Krankmeldung-Vorlage – tragen Sie als Grund die Befreiung vom Sportunterricht ein.

Wie Eltern den Lehrkräften der Klasse ihres Kindes direkt schreiben, zeigt Elternkommunikation per App.

Regeln je Bundesland

Sportbefreiung: wer entscheidet und ab wann ein Attest nötig ist

Die Regel jedes Landes aus der Vorschrift, in der sie steht. Einzelne Schularten können eigene Ordnungen haben – maßgeblich ist immer der Text selbst.

Land Regel Vorschrift
Baden-Württemberg Befreiung ganz oder teilweise, wenn der Gesundheitszustand es erfordert; bis sechs Monate glaubhaft machen, in der Regel mit ärztlichem Zeugnis; längstens ein Schuljahr. Anwesenheitspflicht, soweit zumutbar. SchulBesV § 3
Bayern Befreiung von einzelnen Fächern auf Antrag in Textform in begründeten Ausnahmefällen; eine eigene Sportregel enthält die Schulordnung nicht. BaySchO § 20 Abs. 3
Berlin Attest beizufügen, außer bei offenkundiger Erkrankung. Bis vier Wochen die Lehrkraft, darüber die Schulleitung auf Grundlage eines sport- oder schulärztlichen Gutachtens; meist höchstens ein Halbjahr. AV Schulbesuchspflicht § 9
Brandenburg Attest, wenn die Beeinträchtigung nicht offensichtlich ist; ab vier Wochen verbindliches Formular. Bis vier Wochen die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung; meist höchstens ein halbes Jahr. VV-Schulbetrieb Nr. 10
Bremen Bis zwei Monate die Fachlehrkraft; darüber bis zu einem Jahr die Schulleitung mit schulärztlichem Gutachten. Verordnung über Befreiung und Schulversäumnisse § 2 Abs. 3
Hessen Immer ärztliches Attest. Bis vier Wochen die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung; über drei Monate hinaus amtsärztliches Attest, nach einem Jahr ein neues. VOGSV § 3 Abs. 3
Mecklenburg-Vorpommern Stundenweise Befreiung durch die Fachlehrkraft, wenn ihr die Befugnis übertragen ist; bis ein Monat die Schulleitung, darüber die Schulbehörde; bei nicht offenkundigem Grund kann das Gesundheitsamt Stellung nehmen. SchPflVO M-V § 7 Abs. 2 und 3
Niedersachsen Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, schriftlich. Kurzzeitig die Lehrkraft, bis drei Monate die Schulleitung, darüber das Landesamt; längerfristig stets ärztliche Bescheinigung. Ersatzleistungen fließen in die Note. Bestimmungen für den Schulsport, Nr. 7
Nordrhein-Westfalen Bis zwei Wochen die Fachlehrkraft auf schriftliche Entschuldigung, bis sechs Wochen nur mit ärztlichem Attest, darüber die Schulleitung mit qualifiziertem Attest. BASS 12-52 Nr. 32
Rheinland-Pfalz Keine Teilnahme, wenn der Gesundheitszustand es erfordert; schriftliche Begründung und ärztliche, ausnahmsweise schulärztliche Atteste können verlangt werden. ÜSchO § 39
Saarland Über zwei Unterrichtstage hinaus ärztliches Zeugnis, über zwei Monate amtsärztliches; die Befreiung gewährt die Schulleitung. ASchO § 7 Abs. 2
Sachsen Bis vier Wochen die Sportlehrkraft; ab einer Woche kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden, ab vier Wochen braucht es eine amtsärztliche Bestätigung. SBO § 3 Abs. 2
Schleswig-Holstein Die Schule kann eine ärztliche oder schulärztliche Bescheinigung verlangen, auch bei wiederholtem Fehlen im Sport; bei Teilbefreiung soll sie die vertretbaren Belastungen nennen. SchulÄAufgV § 4 Abs. 1 und 3
Thüringen Ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis erforderlich; die Befreiung kann auf bestimmte Übungen begrenzt werden; in Klasse 9 und 10 werden Ersatzleistungen benotet. ThürSchulO § 6 Abs. 2

Alle Vorschriften am 26.09.2026 im Text des jeweiligen Landes gelesen. Für Hamburg und Sachsen-Anhalt haben wir in den gelesenen Texten keine landesweite Regel zur Sportbefreiung gefunden – dort nennt die Schule das Verfahren. In Rheinland-Pfalz gilt die Übergreifende Schulordnung für die weiterführenden Schulen.

Absprachen ohne Zettel

SchuleVernetzt hat kein eigenes Verfahren für Sportbefreiungen. Nachrichten tragen auch keine Anhänge. Das Attest geben Sie deshalb weiterhin so ab, wie Ihre Schule es verlangt. Was die Plattform übernimmt, ist die Verständigung drumherum: Nachrichten an die Lehrkräfte der Klasse, Krankmeldungen für ganze Tage und Elternbriefe, etwa zum Schwimmunterricht, mit Lesebestätigung und Rückmeldung.

FAQ

Häufige Fragen zur Sportbefreiung

Für kurze Zeiträume meist die Sportlehrkraft, für längere die Schulleitung, für sehr lange in einigen Ländern die Schulbehörde. In Niedersachsen etwa entscheidet kurzzeitig die Lehrkraft, bis drei Monate die Schulleitung und darüber das Regionale Landesamt für Schule und Bildung. Die Regel Ihres Landes steht in der Tabelle.

Das hängt vom Land ab. Hessen verlangt immer eines, das Saarland ab mehr als zwei Unterrichtstagen, Nordrhein-Westfalen ab mehr als zwei Wochen. In Sachsen kann es ab einer Woche verlangt werden. Für lange Befreiungen kommt in Hessen, Sachsen, dem Saarland, Bremen und Berlin ein amts-, schul- oder sportärztliches Gutachten hinzu.

Oft ja. In Baden-Württemberg besteht Anwesenheitspflicht, soweit sie gesundheitlich zumutbar ist; in Hessen und Thüringen soll das Kind anwesend sein, wenn der Befreiungsgrund es zulässt. Dort kann es theoretische Inhalte und Hilfsaufgaben übernehmen. In Nordrhein-Westfalen entscheidet die Fachlehrkraft über die Anwesenheit.

Häufig ja. In Niedersachsen werden Ersatzleistungen wie Wortbeiträge, Schiedsrichter- oder schriftliche Aufgaben bewertet und fließen in die Sportnote; in Thüringen sind solche Leistungen in Klasse 9 und 10 zu bewerten. Im Zeugnis steht dort eine Note. Nordrhein-Westfalen hält eine Bewertung auch bei eingeschränkter Teilnahme für möglich.

In aller Regel nicht. Das nordrhein-westfälische Schulministerium stellt ausdrücklich klar, dass Unsportlichkeit, fehlende Erfolgserlebnisse und Hänseleien kein Befreiungsgrund sind. Stattdessen empfiehlt es das Gespräch mit der Sportlehrkraft. Andere Gründe lassen einzelne Länder nur eng zu – Mecklenburg-Vorpommern etwa eine zeitweise Befreiung aus religiösen Gründen, über die die Schulleitung entscheidet.

In der Regel die Eltern – Berlin und Brandenburg sagen das ausdrücklich, das Saarland für das amtsärztliche Zeugnis ebenso. In Brandenburg bieten die Gesundheitsämter die nötigen Untersuchungen und Bescheinigungen kostenfrei an.
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