Sportbefreiung: wer entscheidet und wann ein Attest nötig ist
Sport ist ein Pflichtfach. Befreit wird fast nur aus gesundheitlichen Gründen. Wie das Verfahren aussieht, regelt jedes Bundesland selbst. Für ein paar Tage genügt oft die Entschuldigung der Eltern bei der Sportlehrkraft. Für längere Zeit braucht es ein ärztliches Attest und die Schulleitung. Ab einigen Wochen oder Monaten verlangen mehrere Länder ein amts- oder schulärztliches Gutachten. Die Tabelle unten zeigt die Regel der Länder mit der Vorschrift, aus der sie stammt.
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Was Eltern zur Sportbefreiung wissen sollten
Sport ist Pflichtfach
Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich nach ihren Möglichkeiten am Sportunterricht teil – so formuliert es Niedersachsen. Unsportlichkeit oder Hänseleien sind nach Angaben des nordrhein-westfälischen Schulministeriums kein Grund für eine Befreiung.
Kurz entscheidet die Lehrkraft
Für kurze Befreiungen ist meist die Sportlehrkraft zuständig – in Berlin, Brandenburg, Hessen und Sachsen bis zu vier Wochen, in Bremen bis zu zwei Monaten. Darüber entscheidet die Schulleitung.
Ab wann ein Attest nötig ist
Die Grenzen liegen weit auseinander: Hessen verlangt immer ein Attest, das Saarland ab dem dritten Unterrichtstag, Nordrhein-Westfalen ab mehr als zwei Wochen. Für lange Befreiungen kommt in mehreren Ländern das Gesundheitsamt dazu.
Befreit heißt nicht abwesend
Wer nicht mitturnen kann, bleibt oft trotzdem dabei – für Theorie, Schiedsrichter- oder Helferaufgaben. In Niedersachsen fließen solche Ersatzleistungen in die Sportnote, in Thüringen werden sie in Klasse 9 und 10 bewertet.
So beantragen Sie eine Sportbefreiung
Die Schritte sind überall ähnlich, die Fristen stehen in der Tabelle. Je genauer der Antrag sagt, was Ihr Kind kann und was nicht, desto seltener wird aus einer Teilbefreiung eine ganze.
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1
Schriftlich beantragen
Beantragen Sie die Befreiung schriftlich bei der Sportlehrkraft oder, bei längeren Zeiträumen, bei der Schulleitung. Nennen Sie den Zeitraum und den gesundheitlichen Grund in allgemeinen Worten.
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2
Attest besorgen, wenn es verlangt wird
Das Attest sollte den voraussichtlichen Zeitraum nennen und bei einer Teilbefreiung sagen, welche Belastungen ärztlich vertretbar sind – Schleswig-Holstein schreibt beides so vor. Für längere Befreiungen gibt es in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Formblatt.
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3
Die Befreiung eng fassen
Oft geht mehr, als man denkt. Nordrhein-Westfalen will die Befreiung möglichst auf bestimmte Belastungen, Disziplinen oder Übungen begrenzen, Thüringen erlaubt ausdrücklich die Begrenzung auf einzelne Übungen.
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4
Anwesenheit und Note klären
Fragen Sie, ob Ihr Kind trotzdem anwesend sein soll und wie es bewertet wird. In Baden-Württemberg gilt die Anwesenheitspflicht, soweit sie gesundheitlich zumutbar ist; in Hessen soll das Kind dabei sein, wenn der Grund es zulässt.
Absprachen mit der Schule digital vs. klassisch
Sportbefreiung im Detail
Warum Sport ein Pflichtfach bleibt
Sport ist Unterricht wie jedes andere Fach. Entsprechend zurückhaltend behandeln die Länder eine Befreiung. Niedersachsen formuliert die Grundregel so: Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, gemäß ihren Möglichkeiten am Sportunterricht teilzunehmen; eine Befreiung gibt es nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag. Der neue nordrhein-westfälische Erlass vom 17. Juli 2026 sagt, dass Schülerinnen und Schüler in der Regel an allen Unterrichtsformen aktiv teilnehmen und eine Bewertung auch bei eingeschränkter Teilnahme möglich ist. Das Schulministerium dort stellt klar, dass eine Freistellung in aller Regel nur aus gesundheitlichen Gründen möglich ist – vermeintliche Unsportlichkeit, fehlende Erfolgserlebnisse oder Hänseleien sind kein Grund, sondern ein Anlass für ein Gespräch mit der Sportlehrkraft.
Kurz, länger, lang – die Stufen der Länder
Die meisten Länder staffeln nach der Dauer. Nordrhein-Westfalen ist seit Juli 2026 besonders klar: Eine eingeschränkte Teilnahme bis zu zwei Wochen genehmigt die Fachlehrkraft auf eine begründete schriftliche Entschuldigung der Eltern, von zwei bis sechs Wochen nur mit ärztlichem Attest, darüber die Schulleitung auf Grundlage eines qualifizierten Attests. Hessen verlangt immer ein Attest; bis vier Wochen entscheidet die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung. Über drei Monate hinaus braucht es in Hessen ein amtsärztliches Attest, das nach einem Jahr zu erneuern ist. In Sachsen kann die Sportlehrkraft ab einer Woche ein ärztliches Zeugnis verlangen, ab vier Wochen braucht es eine amtsärztliche Bestätigung. Im Saarland ist schon ab mehr als zwei Unterrichtstagen ein ärztliches Zeugnis nötig, über zwei Monate hinaus ein amtsärztliches. Wer die Regel seines Landes sucht, findet sie in der Tabelle unten.
Was im Attest stehen sollte
Ein gutes Attest für den Sportunterricht beantwortet zwei Fragen: Wie lange? Was geht noch? Schleswig-Holstein schreibt genau das vor – die Bescheinigung soll den Zeitraum nennen und bei einer Teilbefreiung die ärztlich vertretbaren Belastungen. Nordrhein-Westfalen verlangt für Befreiungen über sechs Wochen ein qualifiziertes Attest nach einem Muster, Brandenburg ab vier Wochen ein verbindliches Formular, das die Schule bereitstellt. Die Kosten tragen in Brandenburg und Berlin die Eltern; in Brandenburg bieten die Gesundheitsämter die nötigen Untersuchungen und Bescheinigungen kostenfrei an. Im Saarland zahlen die Antragsteller das amtsärztliche Zeugnis selbst. Ist die Beeinträchtigung offensichtlich, etwa ein Gipsarm, kann die Schule in Berlin, Brandenburg und Sachsen auf das Attest verzichten.
Fehlt Ihr Kind ganz, geht es nicht um die Sportbefreiung, sondern um die Krankmeldung – wann dafür ein Attest verlangt werden darf, steht unter Attestpflicht in der Schule.
Für eine kurze Befreiung genügt in Nordrhein-Westfalen bis zu zwei Wochen eine begründete schriftliche Entschuldigung der Eltern; einen Text dafür erzeugt die Krankmeldung-Vorlage – tragen Sie als Grund die Befreiung vom Sportunterricht ein.
Wie Eltern den Lehrkräften der Klasse ihres Kindes direkt schreiben, zeigt Elternkommunikation per App.
Sportbefreiung: wer entscheidet und ab wann ein Attest nötig ist
Die Regel jedes Landes aus der Vorschrift, in der sie steht. Einzelne Schularten können eigene Ordnungen haben – maßgeblich ist immer der Text selbst.
| Land | Regel | Vorschrift |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Befreiung ganz oder teilweise, wenn der Gesundheitszustand es erfordert; bis sechs Monate glaubhaft machen, in der Regel mit ärztlichem Zeugnis; längstens ein Schuljahr. Anwesenheitspflicht, soweit zumutbar. | SchulBesV § 3 |
| Bayern | Befreiung von einzelnen Fächern auf Antrag in Textform in begründeten Ausnahmefällen; eine eigene Sportregel enthält die Schulordnung nicht. | BaySchO § 20 Abs. 3 |
| Berlin | Attest beizufügen, außer bei offenkundiger Erkrankung. Bis vier Wochen die Lehrkraft, darüber die Schulleitung auf Grundlage eines sport- oder schulärztlichen Gutachtens; meist höchstens ein Halbjahr. | AV Schulbesuchspflicht § 9 |
| Brandenburg | Attest, wenn die Beeinträchtigung nicht offensichtlich ist; ab vier Wochen verbindliches Formular. Bis vier Wochen die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung; meist höchstens ein halbes Jahr. | VV-Schulbetrieb Nr. 10 |
| Bremen | Bis zwei Monate die Fachlehrkraft; darüber bis zu einem Jahr die Schulleitung mit schulärztlichem Gutachten. | Verordnung über Befreiung und Schulversäumnisse § 2 Abs. 3 |
| Hessen | Immer ärztliches Attest. Bis vier Wochen die Sportlehrkraft, darüber die Schulleitung; über drei Monate hinaus amtsärztliches Attest, nach einem Jahr ein neues. | VOGSV § 3 Abs. 3 |
| Mecklenburg-Vorpommern | Stundenweise Befreiung durch die Fachlehrkraft, wenn ihr die Befugnis übertragen ist; bis ein Monat die Schulleitung, darüber die Schulbehörde; bei nicht offenkundigem Grund kann das Gesundheitsamt Stellung nehmen. | SchPflVO M-V § 7 Abs. 2 und 3 |
| Niedersachsen | Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen, schriftlich. Kurzzeitig die Lehrkraft, bis drei Monate die Schulleitung, darüber das Landesamt; längerfristig stets ärztliche Bescheinigung. Ersatzleistungen fließen in die Note. | Bestimmungen für den Schulsport, Nr. 7 |
| Nordrhein-Westfalen | Bis zwei Wochen die Fachlehrkraft auf schriftliche Entschuldigung, bis sechs Wochen nur mit ärztlichem Attest, darüber die Schulleitung mit qualifiziertem Attest. | BASS 12-52 Nr. 32 |
| Rheinland-Pfalz | Keine Teilnahme, wenn der Gesundheitszustand es erfordert; schriftliche Begründung und ärztliche, ausnahmsweise schulärztliche Atteste können verlangt werden. | ÜSchO § 39 |
| Saarland | Über zwei Unterrichtstage hinaus ärztliches Zeugnis, über zwei Monate amtsärztliches; die Befreiung gewährt die Schulleitung. | ASchO § 7 Abs. 2 |
| Sachsen | Bis vier Wochen die Sportlehrkraft; ab einer Woche kann ein ärztliches Zeugnis verlangt werden, ab vier Wochen braucht es eine amtsärztliche Bestätigung. | SBO § 3 Abs. 2 |
| Schleswig-Holstein | Die Schule kann eine ärztliche oder schulärztliche Bescheinigung verlangen, auch bei wiederholtem Fehlen im Sport; bei Teilbefreiung soll sie die vertretbaren Belastungen nennen. | SchulÄAufgV § 4 Abs. 1 und 3 |
| Thüringen | Ärztliches oder amtsärztliches Zeugnis erforderlich; die Befreiung kann auf bestimmte Übungen begrenzt werden; in Klasse 9 und 10 werden Ersatzleistungen benotet. | ThürSchulO § 6 Abs. 2 |
Alle Vorschriften am 26.09.2026 im Text des jeweiligen Landes gelesen. Für Hamburg und Sachsen-Anhalt haben wir in den gelesenen Texten keine landesweite Regel zur Sportbefreiung gefunden – dort nennt die Schule das Verfahren. In Rheinland-Pfalz gilt die Übergreifende Schulordnung für die weiterführenden Schulen.
Absprachen ohne Zettel
SchuleVernetzt hat kein eigenes Verfahren für Sportbefreiungen. Nachrichten tragen auch keine Anhänge. Das Attest geben Sie deshalb weiterhin so ab, wie Ihre Schule es verlangt. Was die Plattform übernimmt, ist die Verständigung drumherum: Nachrichten an die Lehrkräfte der Klasse, Krankmeldungen für ganze Tage und Elternbriefe, etwa zum Schwimmunterricht, mit Lesebestätigung und Rückmeldung.
Häufige Fragen zur Sportbefreiung
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