Attestpflicht in der Schule: die 3-Tage-Regel bei der Krankmeldung
Ab wann braucht die Schule ein ärztliches Attest? Bei der Krankmeldung gilt an vielen Schulen die 3-Tage-Regel: Für kurze Erkrankungen genügt die Entschuldigung der Eltern, ab dem dritten oder vierten Fehltag kann ein Attest verlangt werden. Die genauen Regeln zur Attestpflicht legt jedoch jedes Bundesland – und oft jede Schule – selbst fest. Dieser Ratgeber fasst zusammen, worauf es ankommt.
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Was Eltern zur Attestpflicht wissen sollten
Entschuldigung ist nicht gleich Attest
Für kurze Krankheiten reicht meist die schriftliche Entschuldigung der Eltern. Ein ärztliches Attest bescheinigt die Erkrankung offiziell und wird erst bei längeren oder wiederholten Fehlzeiten nötig.
Die 3-Tage-Regel als Faustregel
Viele Schulen verlangen ab dem dritten oder vierten Krankheitstag ein Attest. Diese 3-Tage-Regel ist verbreitet, aber kein bundesweites Gesetz – sie steht meist in der Schulordnung.
Jedes Bundesland regelt es anders
Ob und ab wann ein Attest Pflicht ist, hängt vom Schulgesetz des Bundeslandes und der jeweiligen Schule ab. Im Zweifel gilt: kurz im Sekretariat oder in der Schulordnung nachlesen.
Wann früher ein Attest fällig wird
An Klausur- oder Prüfungstagen, direkt vor oder nach den Ferien oder bei auffällig häufigen Fehltagen kann die Schule schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen.
Krankmeldung digital vs. klassisch mit Zettel
Attestfristen automatisch im Blick
Mit SchuleVernetzt melden Eltern ihr Kind in Sekunden krank, die App zählt die Fehltage und erinnert rechtzeitig an ein fälliges Attest. Gesundheitsdaten werden dabei DSGVO-konform und verschlüsselt verarbeitet. Die gesetzlichen Regeln des Bundeslandes ersetzt die App natürlich nicht – sie hilft nur, sie einzuhalten.
Häufige Fragen zur Attestpflicht in der Schule
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