Attestpflicht Schule

Attestpflicht in der Schule: die 3-Tage-Regel bei der Krankmeldung

Ab wann braucht die Schule ein ärztliches Attest? Bei der Krankmeldung gilt an vielen Schulen die 3-Tage-Regel: Für kurze Erkrankungen genügt die Entschuldigung der Eltern, ab dem dritten oder vierten Fehltag kann ein Attest verlangt werden. Die genauen Regeln zur Attestpflicht legt jedoch jedes Bundesland – und oft jede Schule – selbst fest. Dieser Ratgeber fasst zusammen, worauf es ankommt.

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Vorteile

Was Eltern zur Attestpflicht wissen sollten

Entschuldigung ist nicht gleich Attest

Für kurze Krankheiten reicht meist die schriftliche Entschuldigung der Eltern. Ein ärztliches Attest bescheinigt die Erkrankung offiziell und wird erst bei längeren oder wiederholten Fehlzeiten nötig.

Die 3-Tage-Regel als Faustregel

Viele Schulen verlangen ab dem dritten oder vierten Krankheitstag ein Attest. Diese 3-Tage-Regel ist verbreitet, aber kein bundesweites Gesetz – sie steht meist in der Schulordnung.

Jedes Bundesland regelt es anders

Ob und ab wann ein Attest Pflicht ist, hängt vom Schulgesetz des Bundeslandes und der jeweiligen Schule ab. Im Zweifel gilt: kurz im Sekretariat oder in der Schulordnung nachlesen.

Wann früher ein Attest fällig wird

An Klausur- oder Prüfungstagen, direkt vor oder nach den Ferien oder bei auffällig häufigen Fehltagen kann die Schule schon ab dem ersten Tag ein Attest verlangen.

Im Vergleich

Krankmeldung digital vs. klassisch mit Zettel

Digital mit SchuleVernetzt
Fehltage zählenDie App zählt die Fehltage automatisch mit
Attest-ErinnerungErinnerung, bevor die Attestfrist abläuft
Nachweis einreichenAttest als Foto direkt in der App hochladen
Überblick für die SchuleAlle Krankmeldungen und Atteste an einem Ort
Klassisch mit Anruf und Zettel
Fehltage zählenEltern und Sekretariat zählen von Hand
Attest-ErinnerungEltern müssen selbst an die Frist denken
Nachweis einreichenZettel mitgeben oder im Sekretariat abgeben
Überblick für die SchuleZettel und Anrufe über viele Stellen verteilt

Attestfristen automatisch im Blick

Mit SchuleVernetzt melden Eltern ihr Kind in Sekunden krank, die App zählt die Fehltage und erinnert rechtzeitig an ein fälliges Attest. Gesundheitsdaten werden dabei DSGVO-konform und verschlüsselt verarbeitet. Die gesetzlichen Regeln des Bundeslandes ersetzt die App natürlich nicht – sie hilft nur, sie einzuhalten.

FAQ

Häufige Fragen zur Attestpflicht in der Schule

An vielen Schulen ab dem dritten oder vierten Fehltag. Die genaue Grenze legen das Schulgesetz des Bundeslandes und die jeweilige Schule fest – ein Blick in die Schulordnung oder eine kurze Nachfrage im Sekretariat schafft Klarheit.

Nein. Die 3-Tage-Regel ist eine verbreitete Faustregel, aber kein bundesweites Gesetz. Jedes Bundesland und oft jede Schule entscheidet selbst; teils ist ein Attest schon früher nötig, etwa an Prüfungstagen.

Bei kurzen Erkrankungen genügt in der Regel die Entschuldigung der Eltern. Ein ärztliches Attest wird bei längeren Fehlzeiten oder dann nötig, wenn die Schule es ausdrücklich verlangt.
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