Schüler online krankmelden

Eltern wollen ihren Schüler online krankmelden, statt morgens im Sekretariat anzurufen? Mit SchuleVernetzt geht das in Sekunden per App – die Fehlzeit erscheint sofort live im digitalen Klassenbuch, ohne Anruf, ohne Zettel, ohne Wartezeit.

Bald verfügbar

  • DSGVO-konform
  • In Deutschland gehostet
  • Kostenlos für Lehrkräfte

Ein Produkt von SavePaper.work

Vorteile

Warum Schulen Krankmeldungen online annehmen

In Sekunden erledigt

Kind antippen, Zeitraum wählen, absenden – fertig. Kein Anruf, keine Warteschleife, kein Rückrufband am Morgen.

Live im Klassenbuch

Die Krankmeldung erscheint sofort bei der Klassenlehrkraft – noch vor der ersten Stunde, ohne manuelles Nachtragen.

Attest-Erinnerung inklusive

Ist ab einem festgelegten Tag ein Attest nötig, erinnert die App die Eltern automatisch und rechtzeitig.

Gesundheitsdaten geschützt

Der Krankheitsgrund wird verschlüsselt und nur für berechtigte Personen sichtbar verarbeitet – kein WhatsApp-Umweg.

So läuft es ab

So läuft das Online-Krankmelden ab

Der Weg beginnt bei den Eltern und endet in der Fehlzeitenübersicht der Schule – vier Schritte, die ohne Telefonat, ohne Zettel und ohne doppelte Erfassung auskommen.

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    Zugang freischalten

    Die Schule lädt die Eltern einer Klasse per Link ein. Wer kein Smartphone hat, nutzt denselben Zugang im Browser – ein Konto im App-Store ist für das Krankmelden nicht nötig.

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    Zeitraum melden

    Eltern wählen Kind und Zeitraum und schicken die Meldung ab. Auch mehrtägige Zeiträume und Nachmeldungen für den Vortag sind möglich, ohne dass jemand im Sekretariat anrufen muss.

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    Sekretariat prüft nur Ausnahmen

    Alle Meldungen laufen in einer Liste zusammen, sortiert nach Klasse und Datum. Das Sekretariat sieht auf einen Blick, welche Meldung noch eine Rückfrage braucht, statt jede einzeln zu bearbeiten.

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    Klassenbuch aktualisiert sich

    Die gemeldeten Stunden gelten sofort als entschuldigt. Die Klassenleitung muss nichts nachtragen und sieht in ihrer Übersicht nur noch die Fehlzeiten, zu denen keine Meldung vorliegt.

Im Vergleich

Online krankmelden vs. Anruf und Zettel

SchuleVernetzt
Aufwand für ElternSekunden in der App
Sekretariat am MorgenKeine Telefonschlange
Weg ins KlassenbuchAutomatisch und sofort
DatenschutzVerschlüsselt, rollenbasiert sichtbar
Anruf im Sekretariat
Aufwand für ElternAnrufen, warten, erneut versuchen
Sekretariat am MorgenDutzende Anrufe zwischen 7 und 8 Uhr
Weg ins KlassenbuchNotizzettel, manuelles Nachtragen
DatenschutzZettel offen einsehbar oder WhatsApp
Im Detail

Online krankmelden im Detail

Ein Kanal statt vier Nebenwegen

An vielen Schulen laufen Krankmeldungen über vier Wege gleichzeitig: Anruf im Sekretariat, E-Mail an die Klassenleitung, Nachricht in der Elterngruppe und Zettel am nächsten Tag. Jeder Weg erzeugt eine eigene Notiz. Keine dieser Notizen kennt die anderen. Beim Online-Krankmelden landet jede Meldung in derselben Liste, unabhängig davon, ob sie aus der App, aus dem Browser oder vom Sekretariat selbst kommt. Damit gibt es eine einzige Quelle für zwei Fragen: wer heute fehlt und ob dieses Fehlen entschuldigt war. Das Sekretariat spart nicht nur die Anrufe, sondern vor allem das Zusammensuchen am Nachmittag.

Was die Schule am Morgen sieht

Die Schule braucht am Morgen zwei Antworten: Wer fehlt? Liegt dafür eine Meldung vor? SchuleVernetzt stellt beide Listen nebeneinander. Meldungen erscheinen mit Klasse, Name, Zeitraum und Eingangszeitpunkt; unentschuldigte Fehlzeiten stehen daneben und bleiben stehen, bis jemand sie klärt. Weil die Anwesenheit pro Unterrichtsstunde erfasst wird, fällt auch auf, wenn ein Kind erst ab der dritten Stunde fehlt oder nach der Mittagspause nicht zurückkommt. Für Elterngespräche lässt sich der Verlauf eines ganzen Schuljahres öffnen, ohne dass jemand ein Heft durchblättert. Häufen sich einzelne Fehltage, sieht die Schule das früh statt erst zum Zeugnis.

Zugang, Rollen und Datenschutz

Online krankmelden heißt nicht, Gesundheitsdaten ins offene Netz zu geben. Der Zugang läuft über ein persönliches Konto, die Verarbeitung über Server in Deutschland. Sichtbar ist eine Meldung nur für die Rollen, die sie brauchen: Klassenleitung, Sekretariat und Schulleitung. Eltern sehen ausschließlich die eigenen Kinder. Ein Grund für das Fehlen ist freiwillig; die Schule braucht nur die Auskunft, dass krankheitsbedingt gefehlt wurde. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO und eine Verfahrensbeschreibung liegen bei, sodass Schulträger und Datenschutzbeauftragte nichts selbst nachbauen müssen. Wie lange die Daten aufzubewahren sind, gibt das Schulrecht des Bundeslandes vor.

In wenigen Schritten startklar

Klassen anlegen und Eltern per Einladungslink onboarden – fertig. Ab dem ersten Tag laufen Krankmeldungen online ins digitale Klassenbuch, ohne Schulung und ohne neue Hardware.

FAQ

Häufige Fragen zum Online-Krankmelden

Ja. Eltern geben einen Zeitraum an; mehrtägige Krankmeldungen und Nachmeldungen sind möglich. Die Schule kann eine Attestpflicht ab einem bestimmten Tag hinterlegen.

Ja. Die Meldung läuft über einen geschlossenen, in Deutschland gehosteten Kanal. Gesundheitsdaten werden verschlüsselt und rollenbasiert verarbeitet; AVV und Datenschutz-Paket sind inklusive.

Das Krankmelden funktioniert auch im Browser. Das Sekretariat kann eine Meldung zusätzlich manuell erfassen – alle Wege landen im selben digitalen Klassenbuch.

Nein. Das Krankmelden funktioniert im Browser jedes Smartphones, Tablets oder Rechners; ein Konto im App-Store ist nicht nötig. Wer die App installiert, bekommt zusätzlich Erinnerungen, etwa für ein fälliges Attest. Beide Wege schreiben in dieselbe Liste, sodass die Schule keinen Unterschied verwalten muss.

Ja. Eltern geben einen Zeitraum an, der auch mehrere Tage umfassen darf. Eine Meldung für den Vortag können sie nachreichen. Alle betroffenen Unterrichtsstunden werden auf einmal als entschuldigt markiert; verkürzt sich der Zeitraum, lässt sich die Meldung nachträglich anpassen.

Dann bleibt die Fehlzeit unentschuldigt und steht in der Übersicht der Klassenleitung offen. Sie verschwindet erst, wenn eine Meldung oder eine Entschuldigung eingeht. Ob und wann die Schule von sich aus nachfragt, entscheidet sie selbst – die Fristen dafür regelt je nach Bundesland die Schulordnung.
Bald verfügbar

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