Einverständnis­erklärung für die Klassenfahrt – Vorlage

Fahrtdaten eintragen, Abschnitte wählen, drucken: Die Vorlage erzeugt einen Elternbrief mit Rückmeldebogen für Teilnahme, Kostenübernahme und Notfallkontakt – auf Wunsch auch für Medikamente, Schwimmen und Ausgang in kleinen Gruppen. Sie läuft vollständig in Ihrem Browser; nichts wird gespeichert.

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Angaben zur Fahrt

Was Sie leer lassen, erscheint auf dem Bogen als Linie zum Ausfüllen.

Abschnitte im Rückmeldebogen

Läuft vollständig in Ihrem Browser – nichts wird gespeichert oder übertragen. Gesundheitsangaben tragen die Eltern von Hand ein.

Vorschau des Bogens

Klasse

Einverständniserklärung Klassenfahrt

Liebe Eltern,

unsere Klasse fährt auf Klassenfahrt. Die wichtigsten Angaben finden Sie unten. Bitte füllen Sie den Rückmeldebogen aus, unterschreiben Sie ihn und geben Sie ihn Ihrem Kind bis zum genannten Datum wieder mit.

Ziel
Zeitraum
bis
Abfahrt
Rückkehr
Kosten je Kind
Begleitung
Erreichbar während der Fahrt

Mit freundlichen Grüßen

Bitte abtrennen und zurückgeben bis

Rückmeldung zur Klassenfahrt

Name des Kindes: Klasse

Mein Kind nimmt an der Klassenfahrt teil. Ich verpflichte mich / wir verpflichten uns, die Kosten zu tragen.

Mein Kind nimmt nicht teil.

Im Notfall während der Fahrt erreichbar (Name, Telefon):

Medikamente (Name, Dosierung, Zeitpunkt):

Allergien und Unverträglichkeiten:

Das sollte die Begleitung außerdem wissen:

Diese Angaben verwenden wir nur für die Fahrt und vernichten sie danach.

Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

Haben getrennt lebende Eltern gemeinsam das Sorgerecht, unterschreiben am besten beide.

So funktioniert's

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1

Ziel, Zeitraum, Abfahrt, Rückkehr und Kosten eintragen – leere Felder werden zu Schreiblinien.

2

Die Abschnitte des Rückmeldebogens wählen: Gesundheit, Schwimmen, Ausgang.

3

Drucken, austeilen und die unterschriebenen Bögen vor der Buchung einsammeln.

Im Detail

Die Einverständniserklärung im Detail

Wann die Schule eine schriftliche Erklärung braucht

Ob und wofür eine Schule eine schriftliche Einverständniserklärung braucht, regelt jedes Land in seinen Bestimmungen für Schulfahrten. Zwei Beispiele zeigen, wie weit das geht. In Bayern ist für die Teilnahme minderjähriger Schülerinnen und Schüler an mehrtägigen Fahrten eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich. In Nordrhein-Westfalen muss die Schule bei mehrtägigen und bei teureren Fahrten schon vor Vertragsabschluss von allen Eltern – auch von den Eltern volljähriger Schülerinnen und Schüler – eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärung einholen, dass sie der Teilnahme zustimmen und sich verpflichten, die Kosten zu tragen; dabei ist auf eine Reiserücktrittsversicherung hinzuweisen. Diese Vorlage enthält genau diese Zustimmung samt Kostenübernahme. Was Ihr Land darüber hinaus verlangt, nennt die Schulleitung.

Teilnahmepflicht und Kosten

In Nordrhein-Westfalen sind Schulfahrten Schulveranstaltungen. Die Schülerinnen und Schüler sind dort zur Teilnahme verpflichtet. Eine Befreiung gibt es nur in besonderen Ausnahmefällen auf schriftlich begründeten Antrag; bei mehrtägigen Fahrten wird sie erteilt, wenn Eltern auch nach einem Gespräch über Ziele und Inhalt aus religiösen oder gravierenden erzieherischen Gründen dabei bleiben. Wer befreit ist, besucht den Unterricht einer anderen Klasse. In Bayern legt die Lehrerkonferenz im Fahrtenprogramm fest, ob die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig ist; wer nicht mitfährt, besucht ebenfalls den Unterricht anderer Klassen. Die Kosten tragen in beiden Ländern die Eltern, in Sachsen-Anhalt ausdrücklich als Teil ihrer Ausstattungspflicht. Geld darf dabei nicht über die Teilnahme entscheiden: Nordrhein-Westfalen schreibt, der finanzielle Aufwand dürfe kein Grund sein, dass ein Kind nicht mitfahren kann; Bayern verlangt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme zu ermöglichen – diskret.

Gesundheitsangaben, Ausgang und getrennt lebende Eltern

Die bayerischen Bestimmungen fordern die Eltern auf, die Begleitung zu informieren, wenn ihr Kind regelmäßig Medikamente nimmt, allergisch reagiert oder gesundheitlich eingeschränkt ist; genau dafür ist der Gesundheitsabschnitt da. Gesundheitsangaben sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt. Deshalb fragt der Bogen nur, was die Begleitung für diese Fahrt wissen muss. Er sagt auch, dass die Angaben danach vernichtet werden. Ausgang ohne ständige Aufsicht gibt es in Bayern ab Jahrgangsstufe 10, für Minderjährige an Abenden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung; Nordrhein-Westfalen verlangt dafür eine vorherige Absprache mit den Eltern. Leben Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht getrennt, entscheidet nach § 1687 BGB in Angelegenheiten des täglichen Lebens der Elternteil, bei dem das Kind lebt, während Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung das Einvernehmen beider verlangen. Welche Fahrt was ist, sagt das Gesetz nicht – zwei Unterschriften vermeiden die Frage.

Den Brief, der den Bogen begleitet – Anlass, Programm, Frist –, erzeugt die Elternbrief-Vorlage mit ihrem Anlass Klassenfahrt.

Wie die Zusage digital eingeholt wird – Elternbrief an die Klasse mit Ja/Nein-Antwort, Lesebestätigung und Erinnerung an alle, die noch nicht geantwortet haben –, zeigt Elternbrief digital mit Rückmeldung.

FAQ

Häufige Fragen zur Einverständniserklärung Klassenfahrt

Das hängt vom Land und von der Fahrt ab. In Nordrhein-Westfalen sind Schulfahrten Schulveranstaltungen mit Teilnahmepflicht; befreit wird nur in besonderen Ausnahmefällen. In Bayern legt die Lehrerkonferenz fest, ob die Teilnahme verpflichtend oder freiwillig ist. Wer nicht mitfährt, besucht in beiden Ländern den Unterricht einer anderen Klasse.

Für mehrtägige Fahrten in vielen Fällen ja. In Bayern ist sie für Minderjährige bei mehrtägigen Fahrten erforderlich, in Nordrhein-Westfalen muss die Schule sie bei mehrtägigen oder teureren Fahrten vor Vertragsabschluss von allen Eltern einholen – samt der Verpflichtung, die Kosten zu tragen.

Nordrhein-Westfalen verlangt die Erklärung von allen Eltern. Leben Eltern getrennt und haben gemeinsam das Sorgerecht, verlangt § 1687 BGB für Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung ihr Einvernehmen; ob eine Fahrt dazu zählt, sagt das Gesetz nicht. Zwei Unterschriften sind deshalb der sichere Weg.

Nur, was die Begleitung für die Fahrt wissen muss: regelmäßige Medikamente mit Dosierung und Zeitpunkt, Allergien und Unverträglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen. Die bayerischen Bestimmungen fordern die Eltern ausdrücklich auf, darüber zu informieren. Die Angaben sind nach Artikel 9 DSGVO besonders geschützt und gehören nach der Fahrt vernichtet.

Sprechen Sie die Klassenleitung früh und vertraulich an. Nach den nordrhein-westfälischen Richtlinien darf der finanzielle Aufwand kein Grund sein, dass ein Kind nicht teilnehmen kann. In Bayern sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, Kindern aus finanziell schlechter gestellten Familien die Teilnahme zu ermöglichen.

Nein. Die Vorlage läuft vollständig in Ihrem Browser; was Sie eintragen, wird weder gespeichert noch an einen Server übertragen. Gesundheitsangaben fragt sie gar nicht ab – dafür stehen auf dem gedruckten Bogen leere Zeilen, die die Eltern ausfüllen.
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