Schulsoftware einführen

Schulsoftware einführen: so gelingt der Umstieg an der Schule

Die schwierigste Frage bei der Digitalisierung einer Schule ist selten, welches Programm das richtige ist. Schwierig wird der Weg dorthin: Wer entscheidet mit, was sagt die Datenschutzprüfung, wann ist der richtige Zeitpunkt, wie kommt das Kollegium mit? Dieser Leitfaden beschreibt die Einführung von Schulsoftware als das, was sie ist – ein Organisationsprojekt mit einem Software-Anteil. Er ist auch dann nützlich, wenn ihr euch am Ende für ein anderes System entscheidet.

Bald verfügbar

  • DSGVO-konform
  • In Deutschland gehostet
  • Kostenlos für Lehrkräfte

Ein Produkt von SavePaper.work

Vorteile

Woran eine Einführung wirklich hängt

Beteiligte früh fragen

Kollegium, Personalrat, Elternvertretung, Datenschutzbeauftragte und Schulträger wählen das Produkt nicht aus – aufhalten können sie es aber. Wer erst nach der Entscheidung erfährt, dass es eine gab, hat wenig Grund mitzuziehen.

Datenschutz vor der Entscheidung

Auftragsverarbeitung, Serverstandort, Rollen- und Löschkonzept gehören in die Prüfung, nicht in die Nachbereitung. Wer zuerst unterschreibt und danach prüft, steht am Ende mit einer Zusage da, die die Schule nicht halten kann.

Klein anfangen, nicht groß

Eine Klasse oder ein Modul, eine festgelegte Laufzeit, vorher verabredete Erfolgskriterien. Ein Pilot, der nicht trägt, kostet ein Halbjahr – ein Vollstart, der nicht trägt, kostet das Vertrauen des Kollegiums.

Den Wechsel richtig legen

Zum Schuljahreswechsel werden Klassen, Kurse und Zuordnungen ohnehin neu aufgesetzt. Mitten im Halbjahr umzusteigen heißt, dieselbe Arbeit zweimal zu machen: einmal im alten und einmal im neuen System.

So läuft es ab

Die Einführung in vier Etappen

Von der Bestandsaufnahme bis zum Regelbetrieb liegt ungefähr ein Schuljahr, aber kein Vollzeitprojekt. Die vier Etappen sind neben dem Unterricht zu schaffen, wenn sie in dieser Reihenfolge kommen.

1 2 3 4
  1. 1

    Bestandsaufnahme machen

    Schreibt auf, was heute wo läuft: Klassenbuch auf Papier, Noten in Tabellen, Vertretungen am Aushang, Elternkontakt über private Messenger. Diese Liste ist die Grundlage – sie zeigt, was ein System überhaupt ablösen soll und wer daran beteiligt ist.

  2. 2

    Beteiligte und Datenschutz

    Holt Kollegium, Personalrat, Elternvertretung, Schulträger und die Datenschutzbeauftragte an einen Tisch, bevor eine Entscheidung fällt. Was die Beteiligung im Einzelnen verlangt und wer sie einfordern kann, regeln die Bundesländer unterschiedlich.

  3. 3

    Pilot in einer Klasse

    Ein Modul, eine Klasse oder eine Jahrgangsstufe, ein Halbjahr lang. Legt vorher fest, woran ihr Erfolg messt – etwa daran, dass Fehlzeiten am Ende der Stunde erfasst sind und nicht erst am Freitag.

  4. 4

    Zum Schuljahr ausrollen

    Der Schuljahreswechsel ist das Umstiegsfenster: Klassen und Zuordnungen werden ohnehin neu gesetzt. Ab da gilt ein Weg. Der Papierweg daneben wird zu einem verabredeten Termin eingestellt.

Im Vergleich

Was Einführungen trägt und woran sie scheitern

Einführung mit Plan
Umfang zum StartEin Modul, eine Klasse, feste Laufzeit
VerantwortungEine benannte Ansprechperson im Haus
Der alte WegPapier endet zu einem verabredeten Termin
DatenschutzVor der Entscheidung geprüft und dokumentiert
Einführung nebenbei
Umfang zum StartAlle Module gleichzeitig für alle
VerantwortungZuständig ist, wer gerade Zeit hat
Der alte WegPapier und System laufen dauerhaft parallel
DatenschutzNachgereicht, wenn jemand nachfragt
Im Detail

Einführung an der Schule: die drei Fragen vorab

Wer früh am Tisch sitzen sollte

Eine Schulsoftware berührt fast jede Rolle im Haus. Jede davon kann die Einführung tragen oder stoppen. Die Schulleitung entscheidet und verantwortet. Das Kollegium arbeitet täglich damit und merkt als Erstes, wenn ein Weg länger dauert als der bisherige. Personalrat oder Lehrervertretung sind zu beteiligen, sobald ein System Auskunft über Arbeitszeiten oder Leistungen von Beschäftigten geben kann; was davon mitbestimmungspflichtig ist, regeln die Bundesländer unterschiedlich. Die Elternvertretung erfährt am besten vor der Elternschaft davon. Die Datenschutzbeauftragte der Schule prüft, bevor zugesagt wird. Und der Schulträger stellt Netz, Endgeräte und oft das Budget. Wer in dieser Runde übergangen wird, meldet sich später – meist zum ungünstigsten Zeitpunkt.

Datenschutz gehört vor die Entscheidung

Verantwortlich für die Daten bleibt die Schule, auch wenn sie ein System nur nutzt. Deshalb gehören vier Fragen vor die Auswahl und nicht hinter sie. Gibt es einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung? Was steht darin? Wo stehen die Server? Wer kann technisch auf die Daten zugreifen? Welche Rolle sieht was – sieht eine Lehrkraft nur ihre Klassen oder den ganzen Jahrgang? Und wie lange bleiben welche Daten gespeichert, bevor sie gelöscht werden? Die Verarbeitung gehört anschließend ins Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten. Welche Fristen und Prüfschritte im Einzelnen gelten, unterscheidet sich je nach Bundesland; die Datenschutzbeauftragte der Schule und die Landesbehörde sind dafür die richtigen Adressen.

Kollegium und Eltern wirklich erreichen

Ein System, das nur die Hälfte des Kollegiums nutzt, kostet mehr als gar keines: Es verdoppelt die Wege, statt sie zu ersetzen. Deshalb braucht die Einführung eine benannte Ansprechperson im Haus, eine kurze Fortbildung an einem Termin, an dem alle da sind, sowie einen Start mit genau einem Modul – meist dem digitalen Klassenbuch oder dem Vertretungsplan, weil beides täglich anfällt. Auf der Elternseite gilt dasselbe. Der Einladungsweg muss auch bei Familien ankommen, die kein Smartphone nutzen oder wenig Deutsch sprechen. Plant deshalb einen Weg auf Papier für die Einladung ein, eine Sprechstunde in den ersten Wochen und eine mehrsprachige Oberfläche als Anforderung an das System.

Das Umstiegsfenster ist der Schuljahreswechsel

Klassen, Kurse und Zuordnungen werden zum neuen Schuljahr ohnehin neu aufgesetzt – das ist der Zeitpunkt, an dem ein Wechsel am wenigsten kostet. Klassen- und Schülerlisten kommen als CSV herüber, ein bestehender Stundenplan über die Exportdatei des bisherigen Stundenplanprogramms. Handarbeit bleiben Noten und Verläufe aus dem alten System, die dort als Archiv liegen bleiben dürfen.

FAQ

Häufige Fragen zur Einführung von Schulsoftware

Der Schuljahreswechsel. Klassen, Kurse und Zuordnungen werden dann ohnehin neu gesetzt. Niemand muss ein halbes Jahr lang zwei Systeme führen. Wer mitten im Halbjahr wechselt, überträgt Noten, Fehlzeiten und Stundenpläne ein zweites Mal von Hand. Für einen Pilot in einer einzelnen Klasse gilt das nicht: Der kann jederzeit starten.

Nein. Es ist der häufigste Fehler. Fangt mit einem Modul an, das täglich anfällt: digitales Klassenbuch, Vertretungsplan oder Elternkommunikation. Läuft das nach ein paar Wochen ohne Rückfragen, kommt das nächste dazu. Die Module hängen zusammen, setzen einander aber nicht voraus – die Schulplattform wächst mit dem, was ihr tatsächlich nutzt.

Das hängt vom Bundesland und von der Schulform ab. In der Regel entscheidet die Schulleitung, beteiligt werden Gremien wie Schulkonferenz und Personalrat. Die Datenschutzbeauftragte der Schule prüft die Verarbeitung vorher. Welche Beteiligung verbindlich ist, steht im jeweiligen Schulgesetz; Schulaufsicht und Schulträger geben dazu verlässlich Auskunft.

Die Technik ist der kürzeste Teil: Klassen anlegen, Listen importieren, Kollegium einladen – das ist eine Frage von Stunden. Zeit brauchen die Beteiligung der Gremien, die Datenschutzprüfung vor der Entscheidung und der Pilot, für den ein Halbjahr eine gute Länge ist. Realistisch ist ein Schuljahr von der ersten Frage bis zum Regelbetrieb.

Klassen- und Schülerlisten liest SchuleVernetzt als CSV ein – Vorname, Nachname, Klasse; eine Vorschau zeigt Dubletten und fehlerhafte Zeilen vor dem Speichern. Einen bestehenden Stundenplan übernimmt der Import aus der Exportdatei des bisherigen Stundenplanprogramms. Noten und Verläufe wandern nicht mit: Dafür gibt es keinen Import, sie bleiben im alten System als Archiv.

Zuhören, bevor ihr nachsteuert – meistens steckt eine konkrete Hürde dahinter und keine Grundsatzfrage. Was hilft: eine Ansprechperson im Haus statt einer Hotline, ein einziges Modul statt zehn und ein verabredetes Ende des Papierwegs. Solange beide Wege offen bleiben, entscheidet sich niemand für den neuen.
Bald verfügbar

Sei dabei, wenn SchuleVernetzt startet

Wir bauen SchuleVernetzt gerade mit voller Kraft. Trag dich ein und wir benachrichtigen dich per E-Mail, sobald deine Schule loslegen kann – unverbindlich und kostenlos.

Wir nutzen deine Adresse ausschließlich, um dich zum Start zu benachrichtigen. Du kannst dich jederzeit wieder abmelden.