Tabletklasse, BYOD oder Koffer

Tabletklasse, BYOD oder Koffer

7 Min. Lesezeit

Die Auswahl des Geräts wirkt wie die schwierige Entscheidung. Tatsächlich ist sie die leichte. Die schwere Entscheidung liegt davor und lautet: Ist das Gerät persönlich oder wird es geteilt? Alles Weitere folgt daraus, auch der Datenschutz.

Schulalltag ohne doppelte Listen?

Vertretungsplan, Klassenbuch, Krankmeldungen, Elternnachrichten und Zeugnisse in einem System. Vom Stundenplan bis zum Zeugnis, ohne doppelte Erfassung.

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Ein persönliches Gerät ist immer da, es darf konfiguriert werden, es enthält den eigenen Arbeitsstand. Ein geteiltes Gerät ist billiger je Schülerin, muss aber nach jeder Stunde in einen definierten Zustand zurückkehren. Das ist kein Detail der Verwaltung, sondern die Weichenstellung: Sie entscheidet über Ersatzbeschaffung, über Versicherung, über die Frage, wo Arbeitsergebnisse liegen, sowie darüber, wie viel Arbeitszeit das Modell dauerhaft bindet.

Deshalb steht in diesem Artikel keine Empfehlung für ein Fabrikat. Es steht darin, welche Folgekosten die drei üblichen Modelle erzeugen – die Kosten also, die im Angebot fehlen, weil sie erst im zweiten Jahr anfallen.

Die Frage vor der Frage

Vor jeder Modellwahl steht die Frage, wofür die Geräte gebraucht werden. Das klingt selbstverständlich, wird aber regelmäßig übersprungen, weil eine Ausschreibung schneller fertig ist als ein Unterrichtskonzept. Die Antwort entscheidet allerdings direkt über das Modell:

  • Recherche, Nachschlagen, kurze Anwendungen im Fachunterricht. Das funktioniert mit geteilten Geräten gut. Eine Stunde beginnt, das Gerät wird geholt, danach ist es wieder leer.
  • Längere Arbeitsprozesse, Portfolios, Produktionen über Wochen. Das funktioniert mit geteilten Geräten schlecht, weil der Arbeitsstand jedes Mal erst wieder zusammengesucht werden muss.
  • Nachteilsausgleich und Barrierefreiheit. Wer ein Gerät als Hilfsmittel braucht, braucht es persönlich eingerichtet. Ein geteiltes Gerät leistet das nicht.

Die dritte Zeile wird am häufigsten übersehen. Sie hat zugleich das größte Gewicht, weil sie unabhängig vom Budget gilt. Woher diese Anforderungen kommen, steht im ersten Teil des Medienkonzepts – siehe Das Medienkonzept jenseits der Geräteliste.

Persönlich oder geteilt ist die einzige Entscheidung, die Du nicht später korrigieren kannst, ohne noch einmal zu bezahlen.

Die drei Modelle im Vergleich

Die Tabelle beschreibt die drei Modelle, wie sie an Schulen tatsächlich vorkommen. Die Zeilen sind bewusst die Folgekosten, nicht die Anschaffung – über die Anschaffung entscheidet ohnehin der Schulträger.

MerkmalTabletklasse (1:1)BYODKoffer oder Wagen
Gerät gehörtSchulträger oder Elternhaus, je nach Finanzierungdem Elternhausdem Schulträger
Personalisierungvollständig, Arbeitsstand bleibt erhaltenvollständig, aber nicht steuerbarkeine, Rücksetzung nach jeder Nutzung
Ersatz bei DefektErsatzpool nötig, etwa jedes zwanzigste GerätSache des Elternhauses, Ausfall trifft den UnterrichtErsatzpool nötig, Ausfall verteilt sich
Versicherungzwingend zu klären, oft strittig zwischen Schule und Elternhausprivat, Schule hat keinen Zugriffüber den Träger, meist im Bestand mitversichert
Ladeinfrastrukturzu Hause, dafür Steckdosen in Räumen nötigzu HauseLadewagen je Satz, Stellplatz mit Stromanschluss
GeräteverwaltungVerwaltungslösung zwingend, laufende Lizenzfaktisch nicht möglichVerwaltungslösung zwingend, dazu Rücksetzung
Arbeitszeit im Betriebhoch bei Einrichtung, danach niedrigniedrig für die Schule, hoch im Unterricht durch Vielfaltdauerhaft hoch: ausgeben, prüfen, laden, zurücksetzen
Soziale Wirkungneutral bei Trägerfinanzierung, kritisch bei Elternfinanzierungam stärksten spaltend, Unterschiede sind sichtbarneutral
Taugt fürlängere Arbeitsprozesse, HilfsmittelbedarfOberstufe mit klaren Mindestanforderungenpunktuelle Nutzung im Fachunterricht

Mischformen sind üblich und meist vernünftig: Koffer in der Unterstufe, persönliche Geräte ab einer bestimmten Jahrgangsstufe, BYOD in der Oberstufe. Was nicht funktioniert, ist eine Mischform innerhalb einer Lerngruppe, weil dann jede Stunde mit der Frage beginnt, wer womit arbeitet.

Die drei Modelle im Vergleich — Tabletklasse, BYOD oder Koffer

Die Kosten, die im Angebot nicht stehen

Der Anschaffungspreis ist bei allen drei Modellen der kleinere Teil der Wahrheit. Vier Positionen entscheiden über die Gesamtkosten. Keine davon steht in einem Geräteangebot:

  1. Ersatz und Reparatur. Displays gehen kaputt, Ladebuchsen verschleißen. Ohne Ersatzpool wartet eine Klasse auf ein Gerät, statt zu arbeiten.
  2. Erneuerung. Geräte halten in Schulhänden selten so lange wie im Prospekt. Wer keinen Erneuerungszyklus einplant, steht nach einigen Jahren mit einem Satz Geräte da, für den es keine Sicherheitsaktualisierungen mehr gibt.
  3. Verwaltungslösung. Ohne zentrale Verwaltung ist kein Satz Geräte zu betreiben. Die Lizenz ist laufend, die Einrichtung einmalig teuer.
  4. Arbeitszeit. Die größte Position, weil sie nirgends als Rechnung auftaucht. Ausgeben, einsammeln, laden, zurücksetzen, Defekte melden – beim Kofferbetrieb ist das eine wiederkehrende Last in jeder Woche.

Wer diese vier Positionen benennt, bevor der Antrag gestellt wird, verhandelt anders mit dem Schulträger. Wer sie später benennt, verhandelt gar nicht mehr, weil das Geld dann bereits in Geräten steckt. Wer für welche dieser Positionen zuständig ist, ist die schwierigste Frage im Betrieb – sie steht in Wer betreut eigentlich die IT?.

Was am geteilten Gerät datenschutzrechtlich hängt

Beim persönlichen Gerät ist der Fall vergleichsweise klar: ein Konto, eine Person, ein definierter Zweck. Beim geteilten Gerät entsteht die Frage, was von der vorherigen Nutzung übrig bleibt. Sie ist keine Formalie, denn Arbeitsergebnisse und Anmeldedaten von Minderjährigen sind personenbezogene Daten. Dafür gilt die Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar, bundesweit gleich.

Drei Festlegungen gehören deshalb in das Gerätekonzept, unabhängig vom Modell:

  • Zustand nach der Nutzung. Wird das Gerät zurückgesetzt, wird nur abgemeldet, oder bleibt alles stehen? Nur die erste Antwort ist eine Antwort.
  • Wo Arbeitsergebnisse liegen. Auf dem Gerät ist die schlechteste Stelle, weil sie beim Zurücksetzen verschwindet oder eben nicht verschwindet. Beides ist ein Problem.
  • Wer die Geräteverwaltung bedient. Diese Rolle kann Standortdaten, installierte Anwendungen sowie Nutzungszeiten sehen. Das ist eine Befugnis, keine Nebenaufgabe.

Wer die Verwaltungslösung betreibt, verarbeitet Daten im Auftrag der Schule oder des Trägers – der entsprechende Vertrag ist Pflicht, nicht Formsache. Für Lehrkräfte kommt die verwandte Frage nach dem privaten Gerät hinzu, die in vielen Ländern eigens geregelt ist. Welche Anforderungen eine Schulsoftware in diesem Umfeld erfüllen muss, steht auf der Seite Schulsoftware und DSGVO.

Was am geteilten Gerät datenschutzrechtlich hängt — Tabletklasse, BYOD oder Koffer

Elternfinanzierung und ihre soziale Schieflage

Die Tabletklasse wird in der Praxis oft über die Elternschaft finanziert, weil der Trägerhaushalt sie nicht hergibt. Ob und in welcher Form das zulässig ist, richtet sich nach dem Landesrecht zur Lernmittelfreiheit sowie nach den Vorgaben des Trägers – die Bandbreite reicht von ausdrücklich geregelten Modellen bis zu klaren Grenzen. Kläre das vor der ersten Elterninformation, nicht danach.

Was eine Härtefallregelung leisten muss

Unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung gilt eine Regel, die keine Schule verhandeln sollte: Kein Kind darf am Unterricht nicht teilnehmen können, weil zu Hause das Geld fehlt. Was das praktisch bedeutet:

  • Eine Härtefallregelung, bevor die Elternversammlung stattfindet. Bereitgestellte Leihgeräte in ausreichender Zahl, nicht zwei für die ganze Jahrgangsstufe.
  • Ein Weg, der nicht durch die Klasse führt. Wer ein Leihgerät braucht, meldet das im Sekretariat oder bei der Schulleitung, nicht im Klassenverband.
  • Ein Leihgerät, das aussieht wie die anderen. Ein sichtbar abweichendes Gerät macht die Bedürftigkeit zum Merkmal.

Bei BYOD verschärft sich das noch, weil die Unterschiede dann dauerhaft im Raum sichtbar sind. Wenn Du BYOD trotzdem willst, dann mit einer Mindestanforderung statt einer Kaufempfehlung, mit einem Leihbestand für den Rest sowie mit der Bereitschaft, im Zweifel auf eine Funktion zu verzichten, die nur auf teuren Geräten läuft.

Erst persönlich oder geteilt, dann das Modell, dann das Fabrikat. Die Tabelle in Abschnitt zwei beantwortet nicht, welches Modell richtig ist – sie zeigt, welche Rechnung Du in drei Jahren bezahlst. Wenn Du nur eine Sache aus diesem Artikel mitnimmst, dann die vier Folgekostenpositionen: Ersatz, Erneuerung, Verwaltung, Arbeitszeit. Sie entscheiden über den Betrieb, während das Fabrikat nur über die Anschaffung entscheidet.

Schulalltag ohne doppelte Listen?

Vertretungsplan, Klassenbuch, Krankmeldungen, Elternnachrichten und Zeugnisse in einem System. Vom Stundenplan bis zum Zeugnis, ohne doppelte Erfassung.