Schriftlich und mündlich: wie die Gewichtung zustande kommt

Schriftlich und mündlich: wie die Gewichtung zustande kommt

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Die Frage klingt nach einer Zahl und ist in Wahrheit eine Frage nach drei Ebenen: Das Landesrecht setzt den Rahmen, die Fachkonferenz füllt ihn aus, Du wendest das Ergebnis auf den einzelnen Fall an. Wer eine dieser Ebenen überspringt, bekommt genau dort Widerspruch.

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Am häufigsten übersprungen wird die mittlere. Eine Lehrkraft, die eine eigene Gewichtung mitbringt, tut das selten aus Willkür, sondern weil der Fachkonferenzbeschluss entweder nicht existiert oder niemandem präsent ist. Genau das ist die Schwachstelle: Zwei Parallelklassen desselben Fachs, die mit unterschiedlichen Gewichtungen bewertet werden, sind der klarste Fall von Ungleichbehandlung, den eine Schule produzieren kann.

Die gute Nachricht ist, dass sich der Streit fast vollständig durch einen Zeitpunkt entschärfen lässt. Eine Gewichtung, die in der ersten Woche des Halbjahres bekanntgegeben wurde, ist am Ende kein Thema mehr. Eine, die erst bei der Rückgabe der Zeugnisse erklärt wird, ist immer eines.

Drei Ebenen, drei Zuständigkeiten

Bevor Du über Prozentwerte nachdenkst, kläre, wer sie überhaupt festlegen darf. Die Antwort steht nicht in einem einzigen Dokument.

EbeneWas sie festlegtWo Du es findest
LandRahmen, Zahl der verbindlichen Arbeiten, teils BandbreitenSchulordnung, Notenbildungs- oder Leistungsbewertungsverordnung
FachkonferenzDie konkrete Gewichtung im Fach, Formen der sonstigen LeistungProtokoll der Fachkonferenz, schulinternes Curriculum
LehrkraftAnwendung auf die Lerngruppe, Würdigung des EinzelfallsDeine Ankündigung zu Beginn des Halbjahres

Die Länder gehen an dieser Stelle deutlich auseinander. Manche geben für einzelne Schulformen ein Verhältnis oder eine Bandbreite vor, andere verlangen lediglich eine angemessene Berücksichtigung beider Bereiche und überlassen die Konkretisierung ausdrücklich der Schule. In der Oberstufe gelten vielfach eigene Regeln, die von denen der Sekundarstufe I abweichen. Es gibt also keine bundesweit gültige Zahl, die Du hier lesen könntest – wohl aber eine bundesweit gültige Reihenfolge: erst die Verordnung Deines Landes, dann das Protokoll Deiner Fachkonferenz.

Zwei Parallelklassen, zwei Gewichtungen, ein Fach: der klarste Fall von Ungleichbehandlung, den eine Schule herstellen kann.

Der Sonderfall der Fächer ohne Klassenarbeiten

In Fächern, in denen keine schriftlichen Arbeiten geschrieben werden, entsteht die Zeugnisnote vollständig aus der sonstigen Leistung. Das ist kein Randfall, sondern betrifft an vielen Schulen die Mehrzahl der Fächer.

Zwei Folgen ergeben sich daraus:

  • Die Dokumentationslast steigt. Es gibt kein Papier, auf das Du im Zweifel zeigen kannst. Wie sich das auffangen lässt, steht unter Die mündliche Note belegbar machen.
  • Die Formen müssen benannt sein. Referat, Protokoll, Heftführung, Praxisleistung, Test – welche Formen zählen und in welchem Verhältnis, gehört in den Fachkonferenzbeschluss, sonst entsteht die Gewichtung stillschweigend an jedem Pult neu.

Der zweite Punkt wird gern als Formalie behandelt und ist keine. Wenn eine Form der sonstigen Leistung nicht benannt ist, entsteht die Gewichtung faktisch in dem Moment, in dem Du sie anwendest, also nach der Leistung statt vor ihr. Genau diese Reihenfolge ist es, die eine Bewertung angreifbar macht. Ein Fachkonferenzbeschluss, der die Formen aufzählt und ihr Verhältnis nennt, kostet eine Viertelstunde Sitzungszeit und deckt danach jedes Halbjahr ab.

Umgekehrt gilt in Fächern mit Klassenarbeiten, dass eine einzige Arbeit die Note nicht allein tragen darf, wenn die Verordnung mehrere vorsieht. Fällt eine Arbeit aus, ist die Frage nicht, wie Du die verbliebene stärker gewichtest, sondern ob eine Ersatzleistung anzusetzen ist. Auch das ist eine Frage der Landesregelung, nicht des Ermessens.

Der Sonderfall der Fächer ohne Klassenarbeiten — Schriftlich und mündlich: wie die Gewichtung zustande kommt

Warum die Note kein Mittelwert ist

Eine Gewichtung von zwei Dritteln zu einem Drittel klingt nach einer Rechnung. Sie ist aber ein Verhältnis für die Gesamtwürdigung, nicht die Anweisung, zwei Zahlen zu mitteln. Mehrere Länder sagen ausdrücklich, dass die Zeugnisnote keine rechnerische Größe ist, sondern eine pädagogische Gesamtbewertung der im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

Praktisch heißt das: Du darfst berücksichtigen, dass eine Leistungsentwicklung nach oben zeigt, dass eine einzelne Arbeit unter besonderen Umständen entstand oder dass ein Kompetenzbereich schwerer wiegt als ein anderer. Was Du nicht darfst, ist das Ergebnis frei setzen.

Die Grenze zwischen Würdigung und Willkür

Die Grenze verläuft bei der Begründbarkeit. Eine Abweichung vom rechnerischen Bild ist tragfähig, wenn sie sich an einem Kriterium festmachen lässt, das vorher galt – etwa an einer angekündigten stärkeren Gewichtung der zweiten Halbjahreshälfte. Sie ist nicht tragfähig, wenn sie sich nur am Gesamteindruck festmacht. Und sie ist in beiden Richtungen zu begründen: Eine Aufwertung wird selten bestritten, aber sie schafft den Maßstab, an dem die nächste Abwertung gemessen wird.

Der rechnerische Zwischenstand bleibt trotzdem nützlich, denn er ist der Ausgangspunkt, von dem Du Dich begründet entfernst. Wer ihn gar nicht kennt, kann auch nicht sagen, wie weit die eigene Würdigung reicht. Genau diese Distanz ist es, die im Zweifel erklärt werden muss.

Die Bekanntgabe zu Beginn des Halbjahres

Der wirksamste Termin des ganzen Halbjahres liegt in seiner ersten Woche. Fünf Minuten Ansage, ein kurzer Eintrag im Kursheft oder Klassenbuch, fertig.

Bekanntzugeben sind vier Dinge:

  1. Das Verhältnis von schriftlicher zu sonstiger Leistung, wie es die Fachkonferenz beschlossen hat.
  2. Die Formen der sonstigen Leistung, die in diesem Halbjahr tatsächlich vorkommen – nicht die vollständige Liste des Möglichen.
  3. Die Zahl und die ungefähre Lage der Arbeiten, damit niemand mit einer Häufung im Januar überrascht wird.
  4. Die Kriterien, nach denen die sonstige Leistung beurteilt wird. Vier reichen; die Auswahl steht im Fachkonferenzbeschluss.

Der Eintrag ist nicht Formsache. Im Widerspruchsverfahren ist die Frage „war der Maßstab bekannt?" eine der ersten. Ein datierter Vermerk beantwortet sie in einer Zeile. Ohne ihn steht Aussage gegen Aussage. Die Beweislast liegt dann praktisch bei der Schule.

Zur Bekanntgabe gehört auch, was die Gewichtung nicht ist. Wer sie als Formel ansagt, erzeugt die Erwartung, dass am Ende ein Rechenergebnis herauskommt. Damit handelt er sich jede Nachkommastelle als Diskussion ein. Die tragfähige Formulierung nennt das Verhältnis und den Zusatz, dass die Zeugnisnote eine Gesamtwürdigung des Halbjahres ist. Wie ein gewichtetes Zwischenergebnis aussieht, von dem aus Du diese Würdigung vornimmst, zeigt der Notendurchschnitt-Rechner.

Die Bekanntgabe zu Beginn des Halbjahres — Schriftlich und mündlich: wie die Gewichtung zustande kommt

Was bei fehlenden Leistungen gilt

Die Gewichtung gerät fast immer dort ins Rutschen, wo eine Leistung fehlt. Vier Fälle sind zu unterscheiden, weil sie unterschiedliche Rechtsfolgen haben.

  • Entschuldigtes Fehlen bei einer Arbeit. In der Regel Nachschreibtermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung. Ob und wann die Schule darauf verzichten darf, regelt das Land.
  • Unentschuldigtes Fehlen. Mehrere Länder erlauben hier die Bewertung mit der schlechtesten Note, meist erst nach Anhörung und Mitteilung an die Eltern. Der Automatismus ist die häufigste Fehlannahme.
  • Täuschung. Abstufung, Teilbewertung oder Bewertung mit ungenügend – abgestuft nach Umfang, dokumentiert mit Sachverhalt, nicht mit Verdacht.
  • Verweigerte Leistung. Wer eine geforderte Leistung nicht erbringt, hat sie nicht erbracht; das ist zu bewerten, aber nicht als Disziplinarmaßnahme zu formulieren.

In allen vier Fällen entscheidet die Dokumentation, nicht die Regel. Halte Datum, Sachverhalt, Anhörung und Mitteilung fest – gemeinsam mit dem Notenschlüssel der betroffenen Arbeit, dessen Aufbau unter Wie ein Notenschlüssel entsteht beschrieben ist.

Erst die Verordnung Deines Landes, dann das Protokoll Deiner Fachkonferenz, dann Deine Ansage in der ersten Woche. Die Zahl selbst ist der unwichtigste Teil dieser Kette. Wenn Du nur eine Sache änderst, dann datiere die Bekanntgabe: Sie kostet fünf Minuten und beantwortet die erste Frage jedes Widerspruchsverfahrens, bevor sie gestellt wird.

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