Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat

Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat

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Eine Elternvertretung, die nichts zu entscheiden hat, wird zur Beschwerderunde. Eine, die alles entscheiden will, wird zum Konflikt. Dazwischen liegt ein schmaler Bereich, in dem die Zusammenarbeit tatsächlich etwas bewegt. Er ist genauer beschrieben, als die meisten Beteiligten glauben.

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Genauer beschrieben heißt: im Schulgesetz Deines Landes. Was die Elternvertretung heißt, wie sie zusammengesetzt ist, worüber sie angehört werden muss und wo sie mitentscheidet, ist sechzehnmal geschrieben. Es gibt keine bundesweite Regel dazu — jeder Satz in diesem Artikel, der eine Befugnis nennt, nennt deshalb ein Land als Beispiel.

Was sich dagegen überall gleicht, ist der praktische Teil: eine Sitzung mit Zeitkasten, ein Ergebnisprotokoll, klare Zuständigkeiten für die drei Themen, die regelmäßig entgleisen. Daran scheitert Zusammenarbeit häufiger als an Paragrafen.

Ein Gremium, sechzehn Regelungen

Schon der Name unterscheidet sich. Bayern kennt den Elternbeirat nach dem BayEUG, Nordrhein-Westfalen die Klassenpflegschaft mit der Schulpflegschaft darüber, Niedersachsen den Schulelternrat, Hamburg den Elternrat, Berlin die Gesamtelternvertretung. Baden-Württemberg führt Klassenpflegschaft und Elternbeirat nebeneinander.

Unterschiedlich geregelt sind außerdem Amtszeit, Zahl der Stellvertretungen, Einberufungsrecht sowie die Frage, wer an den Sitzungen teilnehmen darf. Der einzig verlässliche Weg ist deshalb derselbe wie bei jeder anderen schulrechtlichen Frage: die aktuelle Fassung des Schulgesetzes Deines Landes samt der zugehörigen Verordnung, ergänzt um die Handreichung Deiner Schulaufsicht.

Die Ebene, die oft übersehen wird

Neben der Elternvertretung gibt es in fast allen Ländern ein Gremium, in dem Schulleitung, Lehrkräfte, Eltern sowie je nach Schulform Schülerinnen und Schüler gemeinsam sitzen — Schulkonferenz, Schulausschuss oder Schulvorstand genannt. Dort ist die Elternseite stimmberechtigt. Dort werden Dinge entschieden, nicht besprochen.

Diese Unterscheidung erklärt die meisten Missverständnisse. Wer erlebt hat, dass die Elternseite über die Verwendung eines Budgets mit abgestimmt hat, hält das für die Regel — es war aber die Schulkonferenz, nicht der Elternbeirat. Sag im Zweifel dazu, in welchem Gremium Ihr gerade sitzt. Das klingt pedantisch und erspart eine Enttäuschung.

Eine Elternvertretung, die nichts zu entscheiden hat, wird zur Beschwerderunde.

Mitwirkung oder Mitbestimmung

Beide Wörter beschreiben etwas Verschiedenes. Mitwirkung heißt: informiert werden, angehört werden, Vorschläge machen. Mitbestimmung heißt: mit abstimmen, mit der Folge, dass die Entscheidung ohne diese Stimmen nicht zustande kommt. Welche Themen in welcher Spalte stehen, ist Landesrecht — die folgende Einordnung ist der Rahmen, nicht die Rechtslage Deines Landes.

ThemaTypische Einordnung
Hausordnung, Schulprogrammhäufig Mitbestimmung im gemeinsamen Gremium
Termine, Fahrten, FesteAnhörung, oft mit tatsächlichem Einfluss
Unterrichtsinhalte, Methodikkeine Mitwirkung; das ist Sache der Lehrkraft
Bewertung einzelner Leistungenkeine Mitwirkung; das ist ein pädagogisches Urteil
Personalangelegenheitenkeine Mitwirkung; Dienstaufsicht

Die pädagogische Freiheit der Lehrkraft ist keine Ausrede, sondern der Grund, warum eine Elternvertretung nicht über Unterricht abstimmt. Das lässt sich in einem Satz sagen, der nicht abweisend klingt: „Über das Wie im Unterricht entscheide ich, über das Drumherum entscheiden wir zusammen. Beim Schulprogramm haben Sie eine Stimme."

Umgekehrt gilt: Wo Mitwirkung vorgesehen ist, ist sie kein Entgegenkommen. Eine Anhörung, die erst stattfindet, wenn die Entscheidung schon gefallen ist, wird als das erkannt, was sie ist. Sie kostet mehr Vertrauen, als die Entscheidung an Zeit gespart hat.

Mitwirkung oder Mitbestimmung — Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat

Eine Sitzung, die etwas bewegt

Fünf Handgriffe machen aus einer Sitzung eine Arbeitssitzung. Der Aufwand liegt vollständig vor dem Termin.

  1. Einladung 14 Tage vorher, mit Tagesordnung. Was nicht auf der Tagesordnung steht, wird besprochen, aber nicht beschlossen.
  2. Zeitkasten je Punkt, in Minuten. 75 Minuten sind eine gute Gesamtlänge; darüber sinkt die Beteiligung beim nächsten Mal.
  3. Unterlagen mit der Einladung, nicht auf dem Tisch. Wer im Raum zum ersten Mal liest, kann nur zustimmen oder misstrauen.
  4. Ergebnisprotokoll: Beschluss, Zuständigkeit, Termin. Kein Verlaufsprotokoll — es liest niemand. Nicht festgehalten wird darin jede Formulierung, die im Eifer gefallen ist.
  5. Ein Rückblick zu Beginn: Was ist aus den Beschlüssen der letzten Sitzung geworden? Fünf Minuten, die mehr Verbindlichkeit erzeugen als jede Absichtserklärung.

Der wirksamste einzelne Punkt ist der letzte. Elternvertretungen sterben nicht an Streit, sondern an Folgenlosigkeit: Wenn dreimal hintereinander nichts aus einem Beschluss geworden ist, kommt beim vierten Mal die Hälfte nicht mehr.

Ein Beschluss wird so formuliert, dass er in einem Jahr noch verständlich ist. „Der Elternbeirat unterstützt die Schulleitung bei der Verbesserung der Pausensituation" ist kein Beschluss. „Der Elternbeirat übernimmt bis zum 15.11. die Abfrage zur Pausenverpflegung in allen Klassen; Ergebnis in der Sitzung am 02.12." ist einer.

Die drei Themen, an denen es scheitert

Sie kommen an jeder Schule vor. Vorhersehbar sind sie ebenfalls. Wer vorher sagt, wohin sie gehören, muss es nicht mitten im Konflikt tun.

ThemaWohin es gehört
Klassenkassezu den Eltern; sie ist kein Schulkonto
Fördervereinsmittelzum Verein und seiner Satzung, nicht in die Sitzung
Verhalten einer Lehrkraftzur Schulleitung als Dienstvorgesetzte
Ein einzelnes Kindins Elterngespräch oder in den Beschwerdeweg

Warum Geld der häufigste Bruch ist

Die Klassenkasse wird von Eltern geführt, nicht von der Lehrkraft. Mehrere Länder regeln das ausdrücklich, andere überlassen es Handreichungen der Schulaufsicht; gemeinsam ist die Begründung, dass privates Geld nicht in der Hand einer Amtsträgerin liegen soll. Eine Lehrkraft, die Bargeld einsammelt und verwaltet, übernimmt ein Risiko, das ihr niemand abnimmt.

Der Förderverein ist ein eigener Rechtsträger mit eigener Satzung und eigenem Vorstand. Er ist nicht der Geldbeutel des Elternbeirats, auch wenn dieselben Personen in beiden Gremien sitzen. Trennt die Tagesordnung.

Personalfragen und Einzelfälle scheitern aus demselben Grund: Für beide gibt es ein Verfahren, das Rechte schützt — die Dienstaufsicht und den Beschwerdeweg. Wie er abläuft, steht in Von der Elternbeschwerde zur Entscheidung.

Die drei Themen, an denen es scheitert — Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat

Der Jahresrhythmus

Vier Sitzungen im Schuljahr reichen aus, wenn sie an den richtigen Stellen liegen: kurz nach den Wahlen im Herbst, vor dem Halbjahreswechsel, im Frühjahr für die Planung des kommenden Jahres, am Ende für den Rückblick. Alles Weitere entsteht bei Bedarf.

Was die Schulleitung dabei liefert, ist wenig, aber verlässlich: die Termine für das ganze Jahr im Voraus, die Unterlagen mit der Einladung, eine Antwort auf jeden Beschluss bis zur nächsten Sitzung. Drei Zusagen, die sich halten lassen. Sie machen den Unterschied zwischen einem aktiven Gremium und einer Pflichtveranstaltung aus.

Erreichbarkeit ist der zweite Punkt. Eine Elternvertretung, die nur über die private Mobilnummer ihrer Vorsitzenden erreichbar ist, verliert bei jedem Wechsel den Kontakt zur Elternschaft. Ein fester Ort, an dem Protokolle, Termine sowie die aktuellen Namen stehen, überlebt den Amtswechsel — wie so ein Zugang für Familien aussieht, zeigt das Elternportal für Schulen.

Der erste Elternabend des Schuljahres entscheidet mit darüber, wer überhaupt kandidiert. Wie er sich planen lässt, ohne dass die Wahl zum Anhängsel wird, steht in Der Elternabend, der nach 90 Minuten fertig ist.

Prüfe zuerst, welches Gremium mit welchen Rechten Dein Landesrecht kennt. Danach ist der Rest Handwerk: Einladung mit Frist, Tagesordnung mit Zeitkasten, Ergebnisprotokoll mit Zuständigkeit und Termin, ein Rückblick zu Beginn jeder Sitzung.

Und die drei Themen, die eine Zusammenarbeit zuverlässig beschädigen — Geld, Personal, Einzelfälle —, klärst Du am besten in der ersten Sitzung des Jahres. Dort ist es eine Absprache; im November wäre es eine Zurechtweisung.

Schulalltag ohne doppelte Listen?

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